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Krabbelstuben, Kindergärten und Horte

Entdecken Sie die vielfältigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Steyr! 

Kind spielt



Mit insgesamt 3 Krabbelstuben, 11 Kindergärten und 4 Horten bietet die Stadt eine breite Palette an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Ihre Kinder. 

Die städtischen Betriebe sind zwischen 24.12. und 06.01., sowie am Karfreitag geschlossen, ansonst wird ganzjährige Kinderbetreuung angeboten. In den Weihnachtsferien (erste Jänner-Woche), Osterferien (Karwoche) und in den Sommerferien wird ein Journaldienst bereitgestellt. Mit dem Journalbetrieb bieten unsere Einrichtungen maximale Flexibilität für berufstätige Eltern.

Auf unserer Webseite finden Sie außerdem Kontaktdaten zu privaten Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen in Steyr.

In unseren Einrichtungen werden die Kinder begleitet und in ihren Entwicklungs- und Lernfortschritten unterstützt. Die Bildungsziele unserer Einrichtungen finden sich in der Förderung der Kreativität, der emotionalen Erziehung sowie der Musik- und Bewegungserziehung. Ebenso werden die Bereiche Sozialverhalten, Lern- und Leistungsverhalten, Wahrnehmung und Sprache gefördert. In der Arbeit der Pädagog:innen wird auf die Fähigkeiten und Neigungen der Kinder eingegangen.


Wir weisen darauf hin, Ihr Kind maximal 1 Jahr vor dem gewünschten Aufnahmedatum in einer städtischen Bildungseinrichtung online vorzumerken. Andernfalls wird Ihre Vormerkung automatisch gelöscht.

Bei Fragen und Verwaltungsangelegenheiten steht Ihnen die Fachabteilung für Kinderbildung und -betreuung gerne zur Verfügung.

Für folgende Anliegen können Sie online einen Termin buchen:
Bestätigung der Betreuungskosten für AMS
Gemeindebeitrag gem. §14 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung


Die Anmeldung für eine Betreuung ab 01. September 2026 ist im Zeitraum von 19. – 30. Jänner 2026 möglich. Der Link zur Vormerkung wird ab 19. Jänner 2026 auf der Homepage der Stadt Steyr freigeschaltet.


Weitere Informationen:

Krabbelstube


  • Anmeldung

  • Eingewöhnung in die Krabbelstube

  • Betreuungszeiten & Einrichtungen

  • Tarife 

Essen pro Portion: 4,00 €                 AB OKTOBER  4,26 €
Materialbeitrag jährlich: 62,00 €
Jausenbeitrag jährlich: 128,74 €

Krabbelstube ab 13:00 bis 5 Tage:

  • Min.: 51,00 €
  • Max.: 132,00 €

Krabbelstube ab 13:00 bis 3 Tage:

  • Min.: 36,00 €
  • Max.: 92,00 €

Krabbelstube ab 13:00 bis 2 Tage:

  • Min.: 26,00 €
  • Max.: 66,00 €

Kindergarten


  • Anmeldung

  • Betreuungszeiten & Einrichtungen

  • Tarife

Essen pro Portion: 5,00 €                 AB OKTOBER  5,32 €
Materialbeitrag jährlich: 87,00 €

Kindergarten ab 13:00 Uhr bis 5 Tage:

  • Min.: 51,00 €
  • Max.: 132,00 €

Kindergarten ab 13:00 Uhr bis 3 Tage:

  • Min.: 36,00 €
  • Max.: 92,00 €

Kindergarten ab 13:00 Uhr bis 2 Tage:

  • Min.: 26,00 €
  • Max.: 66,00 €

Hort


  • Anmeldung

  • Betreuungszeiten & Einrichtungen

  • Tarife

Essen pro Portion: 6,00 €                 AB OKTOBER  5,96 €
Materialbeitrag jährlich: 62,00 €

Hortbeitrag

Bis 5 Tage:

  • Min.: 51,00 €
  • Max.: 240,00 €

Bis 3 Tage:

  • Min.: 36,00 €
  • Max.: 168,00 €

Bis 2 Tage:

  • Min.: 26,00 €
  • Max.: 120,00 €

Spezielle Betreuung


  • Fachberatung für Integration

  • Logopädie

Logopädie bedeutet Sprachheilkunde. Die Logopädie ist somit zuständig für Diagnostik und Therapie von Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen.

Mit dem Einverständnis der Eltern werden am Anfang des Kindergartenjahres alle mittelgroßen Kinder (4-5 jährige, die noch zwei KIGA-Jahre vor sich haben) in Reihenuntersuchungen hinsichtlich einer Sprachauffälligkeit beobachtet und getestet.
Mit der Zustimmung und Mitarbeit der Eltern werden Kinder, die Bedarf aufweisen, einmal wöchentlich logopädisch im jeweiligen Kindergarten betreut.

Weitere Informationen

Kinder, die noch eine Windel benötigen, können trotzdem den Kindergarten besuchen. Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie schon zu Hause mit dem Toilettentraining beginnen.

Für Eltern, die eine Bestätigung der Betreuungskosten für das AMS benötigen, gibt es eine einfache Lösung: Diese Bestätigung kann an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung der Stadt Steyr gesendet werden, und nach Bearbeitung wird sie Ihnen umgehend zurückgeschickt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Anspruch auf Gratisessen für Kinder. Dieser ist einkommensabhängig, und die entsprechenden Informationen zur Tarifordnung finden Sie hier.

Wenn Sie nach Steyr ziehen und Ihr Kind weiterhin in einer Einrichtung einer Umlandgemeinde betreuen lassen möchten, sollten Sie wissen, dass die Infrastruktur der Stadt Steyr grundsätzlich vorrangig genutzt werden soll. In Ausnahmefällen können Sie jedoch ein formloses Ansuchen per Mail an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung stellen, um die Übernahme des Gastbeitrages zu beantragen.

Sollten Sie bereits in Steyr wohnen und eine Betreuung für Ihr Kind in einer Umlandgemeinde wünschen, gilt dasselbe Verfahren: Auch hier sollte die städtische Infrastruktur bevorzugt werden. Ein formloses Ansuchen an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung kann Ihnen helfen, eine Übernahme des Gastbeitrages zu klären.

Für Eltern, die von Steyr wegziehen, ist es wichtig zu wissen, dass der Antrag auf Übernahme des Gastbeitrages an die neue Heimatgemeinde vor dem Umzug gestellt werden muss.

Für detaillierte Informationen und Unterstützung können Sie sich jederzeit an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung der Stadt Steyr wenden.

Alle Kindergärten arbeiten nach dem bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan.

So können Sie Ihr Kind für eine Betreuungsmöglichkeit vormerken

1. Über die gewünschte Einrichtung informieren

Informieren Sie sich über die städtische Einrichtung, in die Sie Ihr Kind anmelden möchten.

2. Online vormerken

Merken Sie Ihr Kind online vor.
Bei Bedarf verwenden Sie die Ausfüllhilfe.

3. Fertig

Ihr Kind wird auf unserer Warteliste vermerkt.
Sie erhalten die Vormerkbestätigung als PDF zum Download.

Standorte Krabbelstuben, Kindergärten und Horte
Städtischen Krabbelstuben, Kindergärten und Horte
Private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen