Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit / der Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Eheschließung / der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten / beider Partner durchgeführt werden.
Für die Durchführung des Verfahrens im Standesamt Steyr bitten wir Sie, telefonisch unter +43 7252 575 237 einen Termin zu vereinbaren oder nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Termin online zu buchen.
Terminvereinbarung:
Ermittlung der Ehefähigkeit / Partnerschaftsfähigkeit
Beratungsgespräch für Eheschließungen / eingetragener Partnerschaft mit fremder Staatsangehörigkeit
Benötigte Urkunden (im Original):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis – bei fremder Staatsangehörigkeit der Reisepass
- Heiratsurkunden / Partnerschaftsurkunden aller Vorehen / Partnerschaften
- Nachweis der Auflösung aller Vorehen /Partnerschaften mit Vermerk der materiellen Rechtskraft
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Nachweis der akademischen Grade
- Meldezettel (wenn der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ist)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden benötigt und deshalb ersuchen wir vorab um persönliche Kontaktaufnahme, da für jedes Land andere Vorschriften bestehen.
Sie bekommen von uns eine Liste der notwendigen Urkunden, welche für Ihre Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft notwendig sind.
Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form (= mehrsprachig) oder in einer von einem in Österreich ansässig gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzten Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus kann eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Ihr Land notwendig sein. Gerne informieren wir Sie telefonisch darüber.